DSGVO

Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland.
Sie umfasst sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen an deutsche Nutzer oder die Beobachtung ihres Verhaltens, auch wenn die Datenverarbeitung außerhalb der EU erfolgt.
Erfasst werden elektronische oder strukturierte Papierdaten.
Daten, die ausschließlich für private oder familiäre Zwecke verarbeitet werden, fallen nicht unter diese Richtlinie.

Grundsätze der Datenverarbeitung

  • Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz in der Verarbeitung.
  • Verarbeitung nur zu klar definierten Zwecken.
  • Begrenzung auf notwendige Daten sowie Sicherstellung der Richtigkeit.
  • Speicherung nur für den erforderlichen Zeitraum.
  • Schutz von Integrität und Vertraulichkeit zur Verhinderung unbefugten Zugriffs oder Datenlecks.

Rechte der Nutzer

Nutzer können folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft, Einsicht und Berichtigung ihrer Daten.
  • Löschung der Daten (Recht auf Vergessenwerden).
  • Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch.
  • Datenübertragbarkeit.
  • Widerruf erteilter Einwilligungen.
    Nutzer unter 15 Jahren benötigen die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.

Pflichten Dritter

Drittanbieter, etwa für Logistik, Kundendienst oder Hosting, müssen:

  • Verarbeitung gemäß schriftlicher Weisungen durchführen.
  • Geeignete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
  • Anfragen der Nutzer unterstützen.
  • Vorfälle von Datenpannen melden.
  • Aufzeichnungen der Verarbeitungstätigkeiten führen.
  • Falls erforderlich, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten benennen und die nationale Datenschutzbehörde (BfDI) informieren.

Datenübertragung

Bei Übermittlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, z. B.:

  • Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission
  • Standardvertragsklauseln (SCC)
  • Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen

Aufsicht und Sanktionen

Die deutsche Aufsichtsbehörde BfDI ist befugt:

  • Kontrollen durchzuführen.
  • Verarbeitungstätigkeiten bei Verstößen zu untersagen oder auszusetzen.
  • Bußgelder von bis zu 20 000 000 Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Einhaltung und Datenschutzkontrolle

Es wird sichergestellt, dass Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die Datenverarbeitung erfolgt nachvollziehbar und verantwortungsvoll.
Technische und organisatorische Maßnahmen dienen der Minimierung von Risiken für die Privatsphäre.

Warenkorb